21. August 2018
Prozessfinanzierung als Mittel zum Abbau der Kostenschranken?
Die Durchsetzung eigener Rechte vor Gericht kann einem bekanntlich teuer zu stehen kommen. Aufgrund dieser hohen Kostenlast werden in der Schweiz viele grundsätzlich berechtigte Rechtsansprüche gar nicht erst auf dem Rechtsweg geltend gemacht. Deshalb versucht die anstehende Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) u.a. bestehende Kostenschranken abzubauen. Neben der milderen Ausgestaltung der Kostenvorschusspflicht der klagenden Partei, sollen die Richter neu dazu verpflichtet werden, die klagende Partei auf die Möglichkeit der externen Prozessfinanzierung hinzuweisen (Art. 97 E-ZPO).
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